Kurzgutachten

Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?

Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten eine sogenannte Schadenminderungspflicht.

Hieraus ergibt sich, dass man erst ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € ein erstattungsfähiges Schadengutachten in Auftrag geben darf.

 

Sollte sich die Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro belaufen (sogenannte Bagatellschadengrenze) und somit kein komplettes Haftpflichtschadengutachten von Nöten sein, haben Sie die Möglichkeit durch das Kfz-Sachverständigenbüro Bahlo ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.

 

Dies besitzt im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt (in der Mehrzahl der Werkstätten belaufen sich die Kosten für einen Kostenvoranschlag auf  ca. 10 % der Schadenhöhe, mitunter auch mehr) eine höhere Aussagekraft, da es einerseits Bezug zum Schadenereignis in einer kurzen Beschreibung findet, andererseits dieses durch Beweissicherungsfotos dokumentiert wird. Ferner beinhaltet es die notwendige Reparaturkosten-Kalkulation und wichtige Fahrzeugdaten.

 

Kurzgutachten sind seitens des regulierungspflichten Versicherers ebenso voll erstattungsfähig, scheuen Sie sich also nicht sich auch bei "Kleinschäden" mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Sollten Sie sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder nach einer unverschuldeten Beschädigung an Ihrem Fahrzeug nicht sicher sein ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und Sie können sicher sein das tatsächlich sämtliche Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug erkannt werden.

 

 

Schadenbilder Kurzgutachten