Unfallgutachten

Was ist überhaupt ein Unfallgutachten?

Ein beauftragter Kfz-Sachverständiger hat die Schadenfeststellung in objektiver Form, unabhängig von Weisungen Dritter zu erstellen. Das dabei ausgearbeitete Gutachten dient als Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Geschädigten und der "gegnerischen" Versicherungsgesellschaft.

Dabei kann der Geschädigte grundsätzlich wählen zwischen der Wiederherstellung durch eine Reparaturwerkstatt oder den zur Wiederherstellung nötigen Geldbetrag.
Es ist Ihnen überlassen, ob Sie fiktiv abrechnen oder das beschädigte Fahrzeug in eine Reparaturwerkstatt geben.

 

Diese Schadengutachten beinhalten Feststellungen zur Schadenshöhe und ggf. den Wert des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus werden von dem Sachverständigen Aussagen über den Befund, also den Anstoßspuren, zum Wiederbeschaffungswert, der Reparaturdauer, der ggf. anfallenden Wertminderung, der Nutzungsausfallgruppe usw. usw. getroffen.

 

 

Wie Sie sich im Haftpflichtschadenfall Verhalten sollten...

Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Informationen wie Sie sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verhalten sollten:

  • Sichern Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters. Hier kommen zum Beispiel wir ins Spiel. Machen Sie unbedingt Gebrauch von Ihrem Recht, einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.
  • Nach herrschender Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen / Gutachter Ihrer Wahl einzuschalten. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung begleichen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, im Haftpflichtschadenfall, einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

 

...und was es bei Kasko-Schäden zu beachten gibt.

Hat der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall selbst zu verantworten (Vollkasko) oder handelt es sich um einen Hagel-, Wild-, Steinschlag- oder Unwetterschaden (Teilkasko ) hat der Versicherungsnehmer gemäß den vertraglich abgeschlossenen Bedingungen Anspruch auf Ersatz.

Da es sich aber hierbei um rein vertragliche Bedingungen handelt ist dies ganz klar von einem Haftpflichtschaden zu trennen, denn viele Versicherungen möchten lieber einen eigens beauftragten Gutachter einsetzen.

 

Sollten Sie daher unser Büro mit der Begutachtung eines Kaskoschadens beauftragen, muss im Vorfeld Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung gehalten werden.